Deutschland verfügt bereits heute über ein sehr umfangreiches Sozial- und Transfersystem. Die gesamten Sozialausgaben belaufen sich – je nach statistischer Abgrenzung – auf eine Größenordnung von über 1 Billion Euro pro Jahr.
Darin enthalten sind unter anderem:
- gesetzliche Rentenleistungen
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Grundsicherung und Sozialhilfe
- Arbeitsförderung
- Familien- und Kinderleistungen
- Wohngeld
- steuerfinanzierte Transferleistungen
- sowie weitere existenzsichernde Programme
Ein erheblicher Teil dieser Ausgaben ist unmittelbar leistungsbezogen.
Ein weiterer Teil entfällt auf:
- Verwaltung
- Bedürftigkeitsprüfungen
- Antrags- und Nachweisverfahren
- IT-Infrastruktur
- Rechts- und Widerspruchsverfahren
Berechnungsrahmen für die Anrechnung im Stufenplan
Damit die jährlichen Berechnungen transparent und nachvollziehbar erfolgen, wird für den Stufenplan ein einheitliches, konservatives Anrechnungsmodell zugrunde gelegt.
1. Anrechnungsbereich
Anrechnungsfähig sind ausschließlich pauschale existenzsichernde Geldleistungen.
Nicht anrechnungsfähig bleiben insbesondere:
- Renten
- Kranken- und Pflegeleistungen
- zweckgebundene Mehrbedarfe
- behinderungsbedingte Zusatzleistungen
- Pflegeleistungen
- individuell begründete Sonderbedarfe
Diese Bereiche bleiben unangetastet.
2. Anzahl anrechnungsrelevanter Personen
Zur Vermeidung von Doppelzählungen und Übertreibungen wird konservativ mit folgender Modellannahme gerechnet:
8 Millionen Personen beziehen existenzsichernde, pauschal anrechnungsfähige Leistungen.
Diese Zahl umfasst insbesondere:
- Bürgergeld-Beziehende
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter (Teilbereich)
- existenzsichernde Teile von Wohngeld und BAföG
Die Annahme ist bewusst eher hoch angesetzt und dient einer defensiven Kalkulation. (Modellannahme auf Basis öffentlich zugänglicher Leistungszahlen.)
3. Anrechenbarer Durchschnittsbetrag
Als anrechnungsfähiger Durchschnittswert wird modellhaft angesetzt:
700 Euro pro Person und Monat
Dieser Wert orientiert sich am durchschnittlichen pauschalen Regelbedarf existenzsichernder Leistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter) und berücksichtigt ausschließlich den Kernbetrag der Existenzsicherung.
Nicht enthalten sind:
- Wohnkosten
- Mehrbedarfe
- Kranken- und Pflegeleistungen
- Renten
- individuelle Sonderleistungen
Der Betrag ist bewusst eher hoch angesetzt und dient einer konservativen Modellrechnung.
Theoretisches maximales Gesamtvolumen der anrechnungsfähigen Leistungen
8 Mio. Personen × 700 € × 12 Monate
= 67,2 Milliarden Euro pro Jahr
4. Dynamisches Anrechnungsprinzip
Die Anrechnung wächst proportional zur Höhe des Grundeinkommens.
Formel:
Anrechnung pro Person =
der jeweils gültige BGE-Betrag
(gedeckelt auf maximal 700 Euro)
Beispiele:
- Bei 5 Euro BGE → maximal 5 Euro anrechenbar
- Bei 50 Euro BGE → maximal 50 Euro anrechenbar
- Bei 800 Euro BGE → gedeckelt bei 700 Euro
- Bei 1200 Euro BGE → gedeckelt bei 700 Euro
Damit entsteht automatisch eine transparente und skalierbare Berechnungslogik für jede Stufe.
5️. Verwaltungs- und Einsparpotenzial
Der Verwaltungsanteil existenzsichernder Systeme wird konservativ mit 5 % angesetzt.
Mit zunehmender Anrechnung entstehen schrittweise:
- Reduktion von Prüfverfahren
- Vereinfachung von Verrechnungsmechanismen
- Abbau paralleler Leistungsstrukturen
Diese Effekte werden ebenfalls proportional zur jeweiligen Stufe berücksichtigt.
Wer profitiert unmittelbar?
Von 83,6 Millionen Menschen sind nach dieser Modellannahme 8 Millionen anrechnungsrelevant
Für rund 75,6 Millionen Menschen wird das Grundeinkommen vom ersten Euro an vollständig zusätzlich zu ihrem bisherigen Einkommen ausgezahlt. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung entsteht damit vom ersten Monat an ein spürbarer finanzieller Zugewinn.
Bedeutung für den Stufenplan
Der Stufenplan wird nicht isoliert betrachtet, sondern stets im Verhältnis zu:
- bestehenden Sozialausgaben von über 1 Billion Euro jährlich
- vorhandenen Verwaltungsstrukturen
- sowie den realen Einsparpotenzialen durch Systemintegration
Das Grundeinkommen tritt nicht neben das bestehende System – es greift schrittweise in dessen Struktur ein und verändert es.