Angstfrei zum Grundeinkommen

Die angstfreie Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens - BGE

Das bedin­gungslose Grun­deinkom­men wird seit Jahren kon­tro­vers disku­tiert – oft auf Grund­lage von Missver­ständ­nis­sen und nachvol­lziehbaren Äng­sten. Entschei­dend ist daher nicht, möglichst viele Befür­worter zu gewin­nen, son­dern durch prak­tis­che Umset­zung Erfahrun­gen zu schaf­fen, die Missver­ständ­nisse und Äng­ste gesellschaftsweit abbauen.

Ein Grun­deinkom­mensmod­ell entste­ht nicht als fer­tiges Sys­tem. Es wächst. Man kön­nte fra­gen: Wir ziehen als Gesellschaft ein „BGE-Kind“ groß – mit klaren Regeln, mit Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und mit dem Ziel, dass es eines Tages selb­st­ständig und tragfähig ist?

Zaghafte Ver­suche ein­er poli­tis­chen Umset­zung wur­den bis­lang auf Grund­lage weit ver­bre­it­eter Missver­ständ­nisse und Äng­ste abgeschmettert. Begren­zte Pilot­pro­jek­te gab es inzwis­chen zur Genüge. Ihre pos­i­tiv­en Ergeb­nisse sind doku­men­tiert – den­noch bleiben sie struk­turell isoliert und gesellschaftlich fol­gen­los. Sie ent­fal­ten kaum nach­haltige sys­temis­che Wirkung.

Ein Grun­deinkom­mensmod­ell darf jedoch kein akademis­ches Exper­i­ment und kein Selb­stzweck einzel­ner Ini­tia­tiv­en sein. Es muss von Beginn an als gesellschaftlich­es Pro­jekt mit dem Ziel der realen Umset­zung angelegt sein – ori­en­tiert an den vier all­ge­mein anerkan­nten Kri­te­rien, die ein bedin­gungslos­es Grun­deinkom­men über­haupt erst definieren:1Die vier Kri­te­rien wur­den vom Net­zw­erk Grun­deinkom­men aus­gear­beit­et.

  1. Exis­tenz sich­ern und gesellschaftliche Teil­habe ermöglichen
    Das Grun­deinkom­men soll eine materielle Grund­lage bieten, die den Men­schen ein Leben in Würde und gesellschaftliche Teil­habe erlaubt.
  2. Indi­vidu­eller Recht­sanspruch für alle
    Jed­er Men­sch erhält den Anspruch per­sön­lich. Es wird nicht im Kon­text famil­iär­er, part­ner­schaftlich­er oder ander­er sozialer Bindun­gen berech­net.
  3. Keine Bedürftigkeit­sprü­fung
    Es wird ohne Einkommens‑, Ver­mö­gens- oder son­stige Prü­fun­gen gezahlt – unab­hängig von son­sti­gen Lebensla­gen oder Ver­mö­gensver­hält­nis­sen.
  4. Kein Zwang zur Arbeit oder Gegen­leis­tung
    Das Grun­deinkom­men wird ohne jede Verpflich­tung zur Erwerb­sar­beit oder zu son­sti­gen Leis­tun­gen gewährt.

Und wie brin­gen wir das BGE in die gesellschaftliche Real­ität -

  • ohne die Gesellschaft schla­gar­tig zu über­fordern?
  • mit klar definierten Entwick­lungsstufen und gemein­samer Ver­ant­wor­tung?
  • und ohne das Risiko, dass es durch poli­tis­che Ver­nach­läs­si­gung wieder ver­schwindet?

Der Ansatz ist denkbar ein­fach: Der erste Schritt ist bewusst klein: Mit nur 1 Euro. Von dort aus wächst das Grun­deinkom­men in klar definierten, plan­baren und trans­par­enten Stufen. Wie ein Kind, das hin­fällt, nicht liegen bleibt, son­dern – anfangs oft mit Hil­fe – wieder auf­ste­ht und Schritt für Schritt laufen, ren­nen, sprin­gen und schließlich tanzen lernt, so entwick­elt sich auch dieses gesellschaftliche Pro­jekt.