Angstfrei zum Grundeinkommen

Die Rückbesinnung auf das Normale

02 Das ist doch gar nicht finanzierbar!

Das ist doch gar nicht finanzierbar!

Was an diesem Gege­nar­gu­ment prob­lema­tisch ist:

Dieses Argu­ment entste­ht meist durch eine ein­fache Über­schlagsrech­nung:

Grun­deinkom­men × Bevölkerung = unbezahlbare Summe.

Dabei wird jedoch überse­hen, dass ein Grun­deinkom­men nicht zusät­zlich zu allen beste­hen­den Sozialleis­tun­gen einge­führt wird, son­dern einen großen Teil davon erset­zt. Viele Berech­nun­gen ver­gle­ichen daher eine Brut­to­summe mit den heuti­gen Net­tokosten des Sozial­staates.

Was gegen dieses Gege­nar­gu­ment spricht:

Ein Grun­deinkom­men würde zahlre­iche beste­hende Leis­tun­gen ganz oder teil­weise erset­zen, zum Beispiel:

  • Grund­sicherung und Bürg­ergeld
  • Teile von Renten und Sozial­trans­fers
  • steuer­liche Grund­frei­be­träge

Ein großer Teil der schein­bar gigan­tis­chen Kosten zirkuliert also bere­its heute im Sys­tem. Entschei­dend ist daher nicht die Brut­to­summe, son­dern die Frage: Wie verän­dert sich das beste­hende Steuer- und Trans­fer­sys­tem ins­ge­samt?

Wer sich genauer mit möglichen Finanzierungsmod­ellen beschäfti­gen möchte, find­et hierzu eine aus­führlichere Darstel­lung auf der Seite: Wer soll das Grun­deinkom­men bezahlen?

Hier­aus ergibt sich eine entschei­dende Frage:

Wenn eine Gesellschaft heute bere­its enorme Sum­men für soziale Sicherungssys­teme aus­gibt –
ist dann wirk­lich die Finanzierung das Prob­lem? Oder eher die Art und Weise, wie dieses Geld organ­isiert wird?

Übri­gens – schon gewusst?

Viele große gesellschaftliche Refor­men gal­ten zunächst als „unbezahlbar“.
Zum Beispiel:

  • die geset­zliche Kranken­ver­sicherung
  • die Renten­ver­sicherung
  • der Acht­stun­den­tag

Und trotz­dem wur­den sie einge­führt.