Angstfrei zum Grundeinkommen

Die Rückbesinnung auf das Normale

06 Das zerstört doch das Leistungsprinzip!

Das zerstört doch das Leistungsprinzip!

Was an diesem Gege­nar­gu­ment prob­lema­tisch ist:

Dieses Argu­ment geht davon aus, dass Men­schen nur dann Leis­tung erbrin­gen, wenn ihre Exis­tenz davon abhängt. Es unter­stellt also ein Leis­tungsver­ständ­nis, das vor allem auf wirtschaftlichem Druck basiert.

Dabei wird überse­hen, dass Leis­tung in ein­er Gesellschaft weit mehr umfasst als bezahlte Erwerb­sar­beit. Auch Kinder­en­twick­lungs­be­gleitung, Pflege von Ange­höri­gen, ehre­namtlich­es Engage­ment, Weit­er­bil­dung oder kreative Tätigkeit­en sind Leis­tun­gen – obwohl sie oft nicht oder nur sehr ger­ing bezahlt wer­den.

Unser heutiges Sys­tem bew­ertet Leis­tung oft nicht nach ihrem gesellschaftlichen Nutzen, son­dern nach ihrem Mark­t­preis.1In unser­er heuti­gen Gesellschaft hat die Betreu­ungsar­beit ein­er Mut­ter kaum einen finanziellen Wert – außer sie betreut fremde Kinder gegen Ent­gelt.
 
Im Job­cen­ter gel­ten Kinder eines allein­erziehen­den Eltern­teils übri­gens häu­fig als soge­nan­ntes „Ver­mit­tlung­shemm­nis“.

Was gegen dieses Gege­nar­gu­ment spricht:

Ein bedin­gungslos­es Grun­deinkom­men würde Leis­tung nicht abschaf­fen, son­dern ihre Grund­lage verän­dern.

Men­schen kön­nten stärk­er selb­st entschei­den,

  • welche Tätigkeit sie ausüben,
  • unter welchen Bedin­gun­gen sie arbeit­en,
  • und welchen Beitrag sie zur Gesellschaft leis­ten möcht­en.2Dies set­zt ein gewiss­es Urver­trauen in den Men­schen voraus – ein Ver­trauen, das vie­len Gesellschaften im Laufe der Gen­er­a­tio­nen ver­loren gegan­gen ist.

Viele Tätigkeit­en, die gesellschaftlich wichtig sind, wür­den dadurch über­haupt erst möglich oder sicht­bar wer­den – zum Beispiel in der Pflege, in der Bil­dung, im Ehre­namt oder in kreativ­en und sozialen Bere­ichen.

Leis­tung ver­schwindet also nicht. Sie wird lediglich freier und vielfältiger.

Hier­aus ergibt sich eine entschei­dende Frage:

Wenn Leis­tung nur unter Exis­ten­z­druck entste­ht – ist das dann wirk­lich ein Leis­tung­sprinzip? Oder eher ein Zwang­sprinzip?

Übri­gens – schon gewusst?

In vie­len Bere­ichen unser­er Gesellschaft wer­den enorme Leis­tun­gen erbracht, ohne dass dafür Geld bezahlt wird.

Zum Beispiel in

  • der Kinder­en­twick­lungs­be­gleitung
  • der Pflege von Ange­höri­gen
  • dem Ehre­namt
  • oder der Nach­barschaft­shil­fe

Ohne diese unbezahlte Arbeit würde unsere Gesellschaft kaum funk­tion­ieren.

Das Leis­tung­sprinzip existiert also längst – nur oft außer­halb des Arbeits­mark­tes.

Ausgenom­men vom Leis­tung­sprinzip sind „selb­stver­ständlich“ all jene, die ihr Geld zur Arbeit schick­en kön­nen.

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    In unser­er heuti­gen Gesellschaft hat die Betreu­ungsar­beit ein­er Mut­ter kaum einen finanziellen Wert – außer sie betreut fremde Kinder gegen Ent­gelt.
     
    Im Job­cen­ter gel­ten Kinder eines allein­erziehen­den Eltern­teils übri­gens häu­fig als soge­nan­ntes „Ver­mit­tlung­shemm­nis“.
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    Dies set­zt ein gewiss­es Urver­trauen in den Men­schen voraus – ein Ver­trauen, das vie­len Gesellschaften im Laufe der Gen­er­a­tio­nen ver­loren gegan­gen ist.